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Qualifizierter Rotlichtverstoß


Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird gesprochen, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens durch den Verkehrsteilnehmer bereits länger als eine Sekunde Rotlicht gezeigt hat.

Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß ist (für KFZ-Fahrer) ein Bußgeld von EUR 200,00 und einen Monat Fahrverbot vorgesehen. Bei Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf EUR 320,00, im Falle eines Unfalls auf EUR 360,00 (Stand 2011).





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