Zur Beleidigung eines Polizisten

Zur Beleidigung eines Polizisten

Die Titulierung eines Polizisten als „Oberförster“ stellt keine (strafbare) Beleidigung dar.

„Eine Beleidigung liegt dann vor, wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung der Person handelt, nicht aber unterfällt jede flapsige, spöttische Bemerkung dem Tatbestand der Beleidigung gemäss § 185 StGB“ urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.