Tuning oder Verschleiss? – Umbaumaßnahmen am Fahrzeug

Tuning oder Verschleiss? – Umbaumaßnahmen am Fahrzeug

Bei willentlichen Veränderungen kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Die Betriebserlaubnis erlischt aber nicht bei Verschleiß
Voraussetzung des Erlöschen der Betriebserlaubnis ist, dass die Umbaumassnahmen nachweislich willentlich vorgenommen worden sind.

Sind dagegen die Prallbleche eines Endschalldämpfers aufgrund des Alters und der stattgefundenen Korrision abgefallen liegt keine willentliche Veränderung vor. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Ss 30/05, Urteil vom 8.2.2006