Anforderungen an die Feststellung der Identität des Motorradfahrers

Anforderungen an die Feststellung der Identität des Motorradfahrers

Zu den Anforderungen an die durch das Erstgericht zu treffenden Feststellungen für die zur Identifizierung notwendigen Merkmale bei einem Motorradfahrer mit Helm. Wird ein Verkehrsteilnehmer wegen überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt ist der Richter im Regelfall nicht gehalten, Ausführungen zur Qualität von Lichtbildern zu machen.

Verweist das Urteil auf ein zur Identifizierung geeignetes Lichtbild verwiesen, bedarf es im Regelfall keiner  näheren Ausführungen.

Dieser Grundsatz gilt bei Motorraddfahrern (die einen Helm tragen) nicht.

Wird ein Motorradfahrer geblitzt, muss das Gericht notwendig Ausführung zu den Identifizierungsmerkmale tätigen. Solche Ausführungen hat das Erstgericht nicht im Urteil festgehalten.

Das Oberlandesgericht hat – da das Erstgericht diese Feststellungen nicht getroffen hat – das Verfahren an das Erstgericht
zurückgewiesen.

OLG Dresden, Beschluss vom 06.10.2008, Aktenzeichen: Ss (OWi) 420/08