Liegt der Durchschnittsverbrauch eines Fahrzeugs 9% über den Herstellerangaben kann dies zu Schadenersatzansprüchen bzw. Minderung berechtigt.
Dies entschied das OLG Stuttgart. Manko dieses Urteils:
Die Beklagte hat den klagweise geltend gemachten Anspruch anerkannt, das Gericht musste sich im Urteil mit der Begründetheit der Klage nicht auseinandersetzen.
OLG Stuttgart, Urteil vom 04.12.2008, Az. 7 U 132/07