Unfall bei Fahrsicherheittraining – Haftpflichtverischerung muss bezahlen

Unfall bei Fahrsicherheittraining – Haftpflichtverischerung muss bezahlen

Kommt es im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings auf einer Rennstrecke zu einem Unfall bleiben die Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer bestehen, so lange die Fahrt nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dient. Das OLG Karlsruhe bestätigt damit die ständige Rechtsprechung zur Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherer bei Fahrsicherheitstrainings.

Eine Haftung scheidet nur dann aus, wenn es sich bei solchen Fahrten um ein Rennen handelt.

Wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Jahr 2003 bereits ausgeführt hat, ist das Vorliegen eines Rennens auch dann zu verneinen, wenn bei einem Lehrgang einer Sportfahrschule eines Autoherstellers auf einer Rundstrecke die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen Gefahrensituationen, im Vordergrund stehen, sofern die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, weil sich die Platzierung der Teilnehmer nicht danach richtet

OLG Karlsruhe, Uteil vom 21.10.2008, Az 10 U 36/08