Provida2000 – weitere Verfahrenseinstellung

Provida2000 – weitere Verfahrenseinstellung

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel (Az. 24 OWi 4103 Js – Owi 60037/09 (631/09) ) stellt ein Bußgeldverfaren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch das Videoüberwachungssystem Provida2000 festgestellt worden war, aufgrund der durch das Bundesverfassungericht geäußerten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Videoaufzeichnungen ein und tritt damit dem AG Lübben an die Seite.

Das AG Lübben hatte ein Bußgeldverfahren eingestellt, da es eine Rechtsgrundlage für die verdachtsunabhängige Aufzeichnung mit späterer Auswertung des Films für rechtswidrig hält (wir berichteten).